Arbeitshilfen für die Einrichtung von Leistungspunkten

  • Leistungspunkte (= cr) werden vergeben für alle zum ordentlichen Abschluss des Studiums relevanten studentischen Leistungen, d.h. für alle Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen einschließlich Praktika sowie für sämtliche Prüfungsleistungen
  • Leistungspunkte werden grundsätzlich nur für erfolgreich abgeschlossene Leistungen vergeben, es gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip unabhängig von der Benotung der erbrachten Leistung. (Ist beispielsweise eine Lehrveranstaltung mit 2 cr veranschlagt, so werden diese 2 cr immer in voller Höhe vergeben, sofern die Lehrveranstaltung erfolgreich abgeschlossen wurde, unabhängig von der jeweiligen Bewertung der Studienleistung. Wurde die Studienleistung schlechter als 4,0 bewertet, werden keine Leistungspunkte vergeben.)
  • Bei modularisierten Studiengängen ist das Bestehen der Modulprüfung einschließlich prüfungsrelevanter Studienleistungen Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten. (In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Modulprüfungen wird in der Regel nicht jede Lehrveranstaltung mit einer Leistungsüberprüfung abgeschlossen.)
  • Grundlage für die Bemessung der cr ist der vorab veranschlagte durchschnittliche Arbeitsaufwand („student workload“), der von Studierenden zum erfolgreichen Absolvieren der Lehrveranstaltung bzw. der Prüfungsleistung erbracht werden muss (einschließlich Vorbereitung, Präsenzzeiten, Nachbereitung, ggf. Anfertigen von Hausarbeiten etc.).
    Ausgangspunkt ist eine angenommene jährliche Gesamtarbeitszeit von 1.600 bis 1.800 Stunden (z.B. 42 Arbeitswochen mit je ca. 42 Stunden). Daraus ergibt sich: 1 cr entspricht ca. 30 Stunden studentischer Arbeitszeit.
  • Ein Vollzeitstudium sollte 30 cr pro Semester umfassen. Abweichung von ± 2 cr pro Semester ist möglich, aber pro Jahr muss die Gesamtsumme von 60 cr eingehalten werden.
  • Im Zusammenhang mit Leistungspunktesystemen ist ein Studienplan erforderlich. Der Studienplan sollte u.a. zur besseren Orientierung neben den Leistungspunkten je Lehrveranstaltung nach wie vor auch die SWS-Anzahl als Präsenz- bzw. Kontaktzeit ausweisen.
  • Bachelor- und Masterstudiengänge der Johannes Gutenberg-Universität sind bereits mit einem Leistungspunktesystem versehen.
    Musterprüfungsordnungen werden in Kürze online abrufbar sein.
  • Für die in einem nächsten Schritt anstehende Integration des Leistungspunktesystems in die Prüfungsordnungen gilt: Alle oder ausgewählte bewertete Studienleistungen sollten gewichtet in die Abschlussnote eingehen. Näheres kann den Musterordnungen entnommen werden.
  • Eine ergänzende Maßnahme zum Leistungspunktesystem sind studienbegleitende Prüfungen, die die Abschlussprüfungen entlasten sollen. Auf diese Weise trägt die Summe der Studienleistungen entscheidend zur Abschlussnote bei und die Lernbelastung der Studierenden ist gleichmäßiger verteilt.
Aus diesen Vorgaben ergeben sich unterschiedliche Regelansätze für die Gesamtzahl von Leistungspunkten in unterschiedlichen Studiengängen:
Art des Studiengangs Dauer (Sem.)  cr  
Masterstudiengang  2 Sem.  60 cr 
Masterstudiengang 4 Sem.  120 cr
Bachelorstudiengang    6 Sem.  180 cr  
Diplomstudiengang  9 Sem. 270 cr  
Magisterstudiengang  9 Sem.  270 cr 
Staatsexamensstudiengang  9 Sem.  270 cr  
Regelansätze für die Anzahl von Leistungspunkten für Prüfungsleistungen in Bachelor- und Masterstudiengängen:
  Bachelorstudiengänge Masterstudiengänge 
Abschlussarbeit   (5-9 Wochen): 6-12 cr  (3-6 Monate): 15-30 cr 
Abschlussprüfung   5 cr   je nach Aufwand  

Bei der Verteilung der Leistungspunkte ist in allen Kombinationsstudiengängen (Magister- und Staatsexamensstudiengänge) zu beachten, dass der „workload“ von 30 cr pro Semester alle Teile des Studiums umfasst, d.h. die Arbeitsbelastung in den Bei- oder Nebenfächern bzw. einem zweiten Hauptfach sowie durch Zwischenprüfungen und Diplomvorprüfungen bei der Festlegung und Verteilung der Leistungspunkte zu berücksichtigen ist. Wir schlagen in diesem Zusammenhang folgende Ansätze vor:

  Magisterstudiengang mit einem Haupt- und zwei Nebenfächern  Magisterstudiengang mit zwei Hauptfächern  Staatsexamens- studiengang 
„Vorwegabzug“: cr für Abschlussprüfungsleistungen (Prüfungssemester)  30  30  30 
Zu verteilende cr im Haupt-fach einschl. sämtlicher für die Zwischenprüfung erforderlichen Leistungen (8 Semester) 120  2 x 120  -entfällt - 
Zu verteilende cr in den Nebenfächern (4 Semester)  2 x 60  - entfällt -  - entfällt - 
Zu verteilende cr im Fach Erziehungswissenschaft      - entfällt -  - entfällt -  30 
Zu verteilende cr im 1. oder 2. Fach   - entfällt -  - entfällt -  2 x 105 
Gesamtzahl (cr)  270
 
270
 
270 

Leistungspunkte-Modellrechner

Im Downloadbereich können Sie einen Leistungspunkte-Modellrechner herunterladen, der nach einer Vorlage der Abteilung Internationales erstellt wurde. Das Excel-Tabellenblatt unterstützt Sie bei der Planung von Leistungspunkteverteilungen. Zusätzlich finden Sie eine Beispielkalkulation sowie eine Anleitung zur Benutzung des Leistungspunkte-Rechners. Die Kalkulation kann nur Anhaltswerte liefern. Bitte beachten Sie, dass für Lehrveranstaltungen nur ganze Leistungspunkte vergeben werden sollen.

Forum ECTS online

Unter http://www.uni-mainz.de/studium/forum-ects ist ein Online-Forum geschaltet. Das Forum wendet sich in erster Linie an diejenigen,  die mit der Einführung des Leistungspunktesystems in den Fächern bzw. Fachbereichen der Universität Mainz befasst sind. Sie können hier ihre Fragen stellen und die Antworten auf Fragen anderer einsehen. Das Forum ist moderiert und wird von der Abteilung Internationales, der Abteilung Studium und Lehre und vom NSM-Projekt Internationalisierung gemeinsam betreut.

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