Newsletter 01/2010
1. Studium ohne Abitur (Landesverordnung über die fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium, BUStudVO)
Die Neufassung des Hochschulgesetzes beinhaltet u.a. wesentliche Änderungen bzw. Erleichterungen in bezug auf den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter (früher sog. Probestudium, siehe auch unsere ausführlichen Informationen unter www.uni-mainz.de/studium/503_DEU_HTML.php). Auch wenn die entsprechende Landesverordnung noch nicht in der angepassten Form vorliegt, haben wir bereits die wesentlichen „Eckpunkte“ veröffentlicht, um die BewerberInnen zeitgerecht informieren und beraten zu können:- Anders als bisher, genügen mittlerweile 2 Jahre Berufserfahrung nach einer mit der Mindestnote von 2,5 abgeschlossenen Berufsausbildung, um eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Ein Probestudium muss diese Personengruppe nicht mehr absolvieren; sofern die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erteilt.
- Nach einer Meister- oder äquivalenten Fortbildung ( z.B. Fachwirt, Fachweiterbildung im Bereich der Pflegeberufe...) erhalten die BewerberInnen eine unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung, d.h. dieser Personengruppe stehen grundsätzlich alle Studienfächer an Universitäten in Rheinland-Pfalz offen.
Aktuell von Seiten des Ministeriums noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob für die Gruppe der beruflich Qualifizierten wie bislang eine gesonderte Quote im Auswahlverfahren gebildet wird oder ob sich diese in das normale Auswahlverfahren einreihen können, wo sie mit der Note aus ihrer beruflichen Qualifikation sowie ihrer Wartezeit mit den AbiturientInnen konkurrieren würden. (Diese „prozedurale Feinheit“ ist aber für Sie in der Studienfachberatung sicher weniger relevant, wir werden seitens des Studierenden Service selbstverständlich die BewerberInnen entsprechend informieren.)
Ebenfalls noch unklar ist z.Zt., bei welcher dieser Personengruppen eine Studienfachberatung obligatorisch sein wird; wir gehen davon aus, dass dies zumindest auf die Personen zutrifft, die eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung anstreben.
Durch die oben beschriebenen Neuregelungen werden sich auch die Bedingungen für diejenigen Studierenden ändern, die aktuell bereits in einem Probestudium eingeschrieben sind: Sie werden im Laufe des WiSe 2010/11 seitens des Studierendensekretariats angeschrieben und auf den Wegfall der „Probezeit“ hingewiesen werden.
2. Übergang zwischen FH- und Uni-Studiengängen (Landesverordnung zu den Übergängen im Hochschulbereich, HSchübVO)
Für Studierende ohne allgemeine Hochschulreife eröffnete bislang die „Landesverordnung zu den Übergängen im Hochschulbereich“ die Möglichkeit, nach einer abgeschlossenen Zwischenprüfung an einer Fachhochschule zu einem verwandten Studiengang an eine Universität zu wechseln. Problematisch seit der Einführung der Bachelorstudiengänge war hier, dass diese keine Zwischenprüfung haben; faktisch existierte diese Übergangsmöglichkeit in den vergangenen Semestern also nicht. Mit der Novelle des Hochschulgesetzes wird diese Lücke nun wie folgt geschlossen (auch die entsprechende Landesverordnung wird in den nächsten Wochen angepasst, ebenso unsere Informationen unter www.uni-mainz.de/studium/510.php):- Personen, die in einem Studiengang an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz mindestens 90 Leistungspunkte erworben haben, sind berechtigt, in einem verwandten Studiengang an einer Universität in Rheinland-Pfalz weiterzustudieren, auch wenn ihnen zuvor die Hochschulreife gefehlt hat.
- Auch Personen, die an einer Universität eines anderen Bundeslandes ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung eingeschrieben waren und ein Jahr lang „erfolgreich studiert“ haben, können fachgebunden an eine rheinland-pfälzische Universität wechseln.
Auch bei der HSchübVO sind noch einige prozedurale Feinheiten zu klären; sobald diese feststehen, werden wir sie auf der o.g. Seite veröffentlichen.
3. Portal Career Service
Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, baut die Zentrale Studienberatung seit zwei Jahren im Rahmen eines Projektes kontinuierlich ihr Angebot im Bereich Berufsorientierung für Studierende aus. In diesem Zusammenhang haben wir auch den Auftrag erhalten, ein hochschulweites Portal „Career Service“ einzurichten.Dieses Portal steht nun seit Juli unter www.career.uni-mainz.de zur Verfügung und ermöglicht es den Studierenden der JGU, an einer Stelle gebündelt und übersichtlich zu einer Vielzahl von für ihre Berufsorientierung relevanten Informationen und Veranstaltungen zu gelangen.
Das Portal:
- bündelt alle Angebote universitärer Einrichtungen, die Informationen, Beratung oder Veranstaltungen zur Berufsorientierung bzw. überfachlichen Berufsqualifizierung anbieten
- enthält eine Berufsfelddatenbank mit Informationen und Links zu akademischen Berufen - sortiert nach Studienrichtung
- veröffentlicht aktuelle Termine uniinterner, regionaler und überregionaler Veranstaltungen, Messen, Recruiting-Events usw.
- gibt Tipps zur Berufsplanung, zu Praktika sowie zu Bewerbungsverfahren und vieles mehr
Damit das Portal seinem Anspruch gerecht werden kann und tatsächlich einen Überblick über alle berufsbezogenen Angebote an der Universität gibt, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Bitte schreiben Sie uns, wenn Sie Veranstaltungen zur Berufsorientierung anbieten (wie beispielsweise Vorträge von AbsolventInnen), damit wir diese ins Portal aufnehmen können. Wir veröffentlichen Ihre Angebote unter dem Menüpunkt 'Veranstaltungen' und weisen auch rechtzeitig unter der Rubrik 'Aktuelles' auf sie hin.
Selbstverständlich stehen wir gerne für Rückfragen zur Verfügung und freuen uns über Ihre Anregungen zum Portal!