Grundsätzlich gilt, dass man nach den Ordnungen sein Studium und seine Prüfungen absolviert, die zum Zeitpunkt des Beginn des Fachstudiums an der Universität Mainz gültig waren. Um die Anforderungen an die Prüfungen und das Studium möglichst aktuell zu gestalten, werden allerdings die Ordnungen und Studienpläne häufig geändert oder sogar vollständig neu gefasst. Da diese Änderungen zumeist allgemeine Gültigkeit erlangen, ist es wichtig, sich immer wieder über eventuelle Modifikationen zu informieren (Prüfungsamt oder StudienfachberaterIn), um sich vor "unliebsamen" Überraschungen zu schützen. Häufig werden geänderte oder neugefasste Ordnungen mit einer "Übergangsregelung" versehen. Diese legen fest, unter welchen Bedingungen Studierende des Faches wählen können, ob sie nach der neuen oder noch nach der alten Ordnung das Studium bzw. die Prüfung absolvieren möchten.
Speziell Studierende im Magisterstudiengang, in dem zwei oder mehr Fächer miteinander kombiniert werden, sollten beachten, dass die Prüfungen immer nach einer einheitlichen Prüfungsordnung durchgeführt werden. Sie können also nicht unterschiedliche Fassungen der Magisterprüfungsordnung für die verschiedenen Fächer miteinander kombinieren. Dies ist insbesondere im Falle des Wechsels eines Studienfaches - gleichgültig ob Haupt- oder Nebenfach - von großer Bedeutung. Da jeder Fachwechsel als Studiengangwechsel zu betrachten ist, gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Fächer die aktuell gültige Prüfungsordnung, also auch für die Fächer, die man nicht gewechselt hat. Das zuvor genannte Wahlrecht ("Übergangsregelung") kann man in diesem Fall nicht mehr ausüben. Vor einem Wechsel des Faches sollte man sich also sehr genau über diesen Punkt erkundigen um zu vermeiden, dass zusätzliche Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht werden müssen.