Universitätsarchiv
Das Archiv berät außerdem Forscher, Angehörige der Universitätsverwaltung und Privatleute bei der Benutzung seiner Bestände.
Weitere Aufgaben des Archivs ergeben sich aus der Dokumentation der Universitätsgeschichte in Form von Listen, Statistiken etc., die gleichsam als Nachschlagewerke für Forschung, Hochschulverwaltung und Interessierte fungieren.
Darüber hinaus wirkt es als Mitglied des Forschungsverbundes für Universitätsgeschichte (FVUG) aktiv bei wissenschaftlichen Publikationen mit.
Ferner leistet das Universitätsarchiv Hilfestellung in Fragen der Registraturführung auf Wunsch der Sekretariate der mittleren und unteren Verwaltungsebene.
Rechtliche Grundlagen für das Archiv sind das Landesarchivgesetz vom 5. Oktober 1990 und die Benutzungsordnung (Verwaltungsvorschrift über die Organisation und Benutzung des Universitätsarchivs vom 20. Mai 1988).