Informationen zur Parkraumbewirtschaftung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Einführung eines Jobtickets an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die Universität nach einem Ministerratserlass im Land Rheinland-Pfalz gehalten, auch eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen. Der Senat der Universität wurde darüber unterrichtet.

Die Parkraumbewirtschaftung wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt. Da diese sozialverträglich ausgestaltet werden soll, wird ein Monatsentgelt von € 5,- zur Erlangung der Einfahrerlaubnis zugrunde gelegt. Der Verwaltungsaufwand soll so gering wie möglich gehalten werden. Daher werden die Einfahrerlaubnisse für einen halbjährlichen oder ganzjährlichen Rhythmus ausgegeben. Auf der Grundlage einer Rabattierung wird für die Halbjahresplakette ein Betrag von € 25,-, für die Ganzjahresplakette ein Betrag von € 50,- zugrunde gelegt. Die Entgeltpflicht im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung gilt für jeden, der mehr als einmal wöchentlich im Zeitraum Montag bis Freitag zwischen 06.00 Uhr und 19.00 Uhr in das Universitätsgelände einfahren möchte. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Lediglich Schwerbehinderte mit dem Vermerk „aG“ im Schwerbehindertenausweis, also außergewöhnlich Gehbehinderte, sind von der Entgeltpflicht ausgenommen.

Tageseinfahrten für Gäste, Besucher etc. sind nach wie vor kostenfrei möglich. Hierfür ist jeweils eine Tageseinfahrerlaubnis bei der Hauptpforte zu beantragen. Im Übrigen ist zu den Zeiten, zu denen das Universitätsgelände nicht abgeschrankt ist, die kostenfreie Einfahrt möglich. Die Senatsanordnung über die Regelung des Kraftfahrzeugverkehrs auf dem Universitätsgelände bleibt selbstverständlich bestehen. Das heißt, dass Einfahrerlaubnisse in der dort vorgesehenen Reihenfolge ausgegeben werden. Sofern das Kontingent der vorgesehenen Einfahrerlaubnisse dann noch nicht ausgeschöpft ist, können auch an weitere Personen Einfahrerlaubnisse ausgegeben werden. Ein gewisser Prozentsatz an Einfahrerlaubnissen wird jedoch auch dann für Bevorrechtigte noch zurückgehalten.

Nun weitere Informationen zur technischen Abwicklung:

Die Einfahrerlaubnisse werden weiterhin ausgegeben durch die Abteilung Zentrale Dienste, Referat ZD 4 - Verkehrsaufsicht, Forum 3, EG, Raum 00-342 und 00-339.

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, erfolgt die Abwicklung über die „Studicard“ des Studierendenwerkes. In den Räumen der Verkehrsaufsicht wurden ein Aufwerter und ein Abwerter installiert. Sie können dort mit der Karte des Studierendenwerkes das Entgelt (nur in bar und in Euro-Scheinen bis 50 Euro, keine Euro-Münzen) für die Einfahrerlaubnis zahlen. Der Aufwerter zahlt kein Wechselgeld aus. (Ihre Karte können Sie selbstverständlich an jedem Aufwerter des Studierendenwerkes aufladen). An den Abwertern in der Verkehrsaufsicht wird das Entgelt für Ihre Einfahrerlaubnis von Ihrer Karte abgewertet. Der Abwerter druckt eine Quittung aus, die Sie von Frau Hock oder Frau Oberfrank erhalten. Ihre Einfahrerlaubnis wird innerhalb der nächsten beiden Tage an der Hauptpforte vorliegen, wo sie Ihnen im Fahrzeug angebracht wird. Gleichzeitig werden Sie von Frau Hock oder Frau Oberfrank - wie bisher - ein Genehmigungsschreiben erhalten, das in einem Ersatzfahrzeug mitgeführt werden muss, wenn sich Ihr Fahrzeug z. B. in der Werkstatt befindet. Wir weisen auch nochmals darauf hin, dass bei einem Fahrzeugwechsel das gleiche Verfahren wie bisher angewendet wird. Für diejenigen, die keine „Studicard“ besitzen, liegen in der Verkehrsaufsicht Leihkarten zur Abwicklung des Zahlvorganges bereit. Die Jahresplaketten oder Halbjahresplaketten können bei einem Ausscheiden aus der Universität gegen Rückgabe der Einfahrerlaubnis zurückgegeben werden und zu viel gezahlte Beträge werden ab dem Folgemonat anteilig zurückerstattet. 

Das Rundschreiben zur Parkraumbewirtschaftung finden Sie nochmals     hier.

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