Wahlen
Informationen zu den Hochschulgremienwahlen der Johannes Gutenberg-Universität (JGU):Die Hochschulgremienwahlen zu den Fachbereichsräten, den Räten und zum Senat finden jeweils im Wintersemester statt. Die Gruppe der Studierenden (Gruppe 2) wählt jährlich; die anderen Gruppen (Gruppe 1 = Professorinnen und Professoren, Gruppe 3 = Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Gruppe 4 = Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) jeweils alle drei Jahre.
Der Senat setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitz: Präsidentin bzw. Präsident
- Dekaninnen bzw. Dekane der Fachbereiche kraft Amtes
- Fakultätsdekanin bzw. Fakultätsdekane des Fachbereiches 01 und
- Rektorin bzw. Rektor der Hochschule für Musik sowie der Kunsthochschule kraft Amtes
- 2 Mitglieder der Gruppe 1 des FB 04 - Universitätsmedizin (gemäß § 52 Abs. 1 HochSchG und § 77 Satz 1 HochSchG)
- je 1 Mitglied der Gruppe 1 aus den Fachbereichen 02, 03, 05, 06, 07, 08, 09 und 10
- 8 Mitglieder der Gruppe 2
- 8 Mitglieder der Gruppe 3
- 2 Mitglieder der Gruppe 4
Die Fachbereichsräte der JGU setzen sich wie folgt zusammen:
FB 02, 03, 05, 06, 07, 08, 09, 10 und dem Rat der Hochschule für Musik:
- 9 Mitglieder der Gruppe 1
- 4 Mitglieder der Gruppe 2
- 3 Mitglieder der Gruppe 3
- 1 Mitglied der Gruppe 4
FB 01 - Katholische und Evangelische Fakultät:
(aus beiden Fakultäten jeweils die Hälfte der Mitglieder)
- 12 Mitglieder der Gruppe 1
- 4 Mitglieder der Gruppe 2
- 4 Mitglieder der Gruppe 3
- 2 Mitglieder der Gruppe 4
- 8 Mitglieder der Gruppe 1
- 3 Mitglieder der Gruppe 2
- 2 Mitglieder der Gruppe 3
- 1 Mitglied der Gruppe 4
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